Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
nachdem durch die Niedersächsische Corona-Verordnung ab dem 11.01.2021 für unsere teilstationären Bereiche (Kinderkrippe, Kindergärten und staatlich anerkannte Tagesbildungsstätte) bereits kurz nach unseren Betriebsferien wieder neue Betreuungsregelungen aufgestellt worden waren, wurden diese nun aufgrund der Bund-Länder-Beratungen vom 19.01.2021 auch für Niedersachsen wieder geringfügig abgeändert:
Für die in der Trägerschaft des Lebenshilfe Einbeck e. V. betriebene Kinderkrippe “Münster-Minis“ verblieb es bei der bisherigen Regelung. Das heißt, der Betrieb wird – wie auch für andere Regeleinrichtungen – zunächst bis zum 14.02.2021 untersagt. Das bedeutet, dass die Kinderkrippe im Grundsatz geschlossen sein wird, es aber für Kinder mit berechtigt geltend gemachtem Betreuungsbedarf eine Notbetreuung in kleinen Gruppen geben wird. Diese Notbetreuung ist zulässig bis zu acht Kindern pro Notgruppe. Berechtigt für die Aufnahme in eine Notgruppe sind Kinder, bei denen mindestens eine/r Erziehungsberechtigte/r in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Für die Beantragung eines solchen Notgruppenplatzes hält die Leitung unserer Kinderkrippe entsprechende Formulare vor.
Bei unseren Sonderkindergärten, dem Heilpädagogischen Kindergarten “Kunterbunt“ und dem Sprachheilkindergarten “Plapperschlange“, bleibt es dabei, dass diese ausdrücklich von dem Szenario C und damit von der Schließung ausgenommen sind. Das heißt, diese befinden sich seit dem 11.01. auch weitgehend nahe am Regelbetrieb. Der Niedersächsische Rahmenhygieneplan “Corona-Kinderbetreuung“ ist ergänzend zu den Hygieneplänen nach § 36 des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. Das Ansteckungsrisiko soll auch in diesen Bereichen weiterhin durch feste Gruppen beziehungsweise das “Kohortenprinzip“ minimiert werden. Dieses wirkt sich dann auf unseren Fahrdienst aus, sodass damit gerechnet werden muss, dass es dabei auch zu Einschränkungen in zeitlicher Hinsicht kommen kann.
Für unsere staatlich anerkannte Tagesbildungsstätte – Ilmeschule – gilt weiterhin, zunächst bis zum 14.02.2021, das sogenannte Szenario B, also die Beschulung der Klassen im Wechsel. Das heißt, ein deutlich reduzierter, aber dennoch regelmäßiger Schulbesuch unter verschärften Hygienebedingungen. Für die Eltern / Sorgeberechtigten, die ihre Kinder in dem Zeitraum bis zum 14.02.2021 nicht am Schulbesuch teilnehmen lassen möchten, ist alternativ das sogenannte “Distanzlernen“ verpflichtend vorgesehen.
Auch wird weiterhin die sogenannte Notbetreuung angeboten. Diese ist auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung soll dazu dienen, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine/r Erziehungsberechtigte/r in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen, wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist sowie bei drohender Kündigung der Arbeitsverhältnisse von Sorgeberechtigten. Dieses ist gegenüber der Schulleitung zu belegen.
Im Übrigen ist auch an unserer Tagesbildungsstätte der Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan “Corona-Schule“ ergänzend zu den Hygieneplänen nach § 36 IfSG zu berücksichtigen. Die oben genannten Ausführungen zu den möglichen Einschränkungen durch unseren Fahrdienst betreffen somit auch die Schüler und Schülerinnen unserer Tagesbildungsstätte.
Bei Rückfragen können Sie selbstverständlich auch gerne Kontakt zu der jeweiligen zuständigen Abteilungsteilung aufnehmen. Die vorgenannten Regelungen gelten nach dem aktuellen Stand bis zum 14.02.2021, sollte sich daran etwas ändern, die Regelungen zum Beispiel abgeändert oder auch verlängert werden, werden wir Sie zeitnah auch an dieser Stelle darüber informieren. Leider ist zu berücksichtigen, dass auch wir häufig erst sehr kurzfristig über eine Änderung informiert werden und Sie dadurch bei Ihrer Planung im privaten Bereich unter Zeitdruck gesetzt werden. Daran können wir leider nichts ändern, da dies in der Regel nicht in unserer Einflusssphäre liegt. Wir bitten insofern um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Ernsting
Geschäftsführer
Stand: 21.01.2021
Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen Covid-19 des Robert-Koch-Instituts in leichter Sprache
Aufklärungsmerkblatt des Robert-Koch-Instituts zur Schutzimpfung gegen Covid-19
37574 Einbeck | Fröbelstraße 1
Das Pädagogisch-Therapeutische Förderzentrum (PTZ) gGmbH ist eine soziale Einrichtung, die Kinder und Jugendliche, insbesondere auch mit Behinderung, fördert und begleitet.
Das PTZ ist zum 01.01.2009 aus den Heilpädagogischen Förderstätten der Lebenshilfe Einbeck e.V. hervorgegangen und trägt seine diversen Teileinrichtungen nun als gemeinnützige GmbH.
37574 Einbeck | Fröbelstraße 1
37574 Einbeck | Fröbelstraße 1
Die in zentraler Lage der Stadt Einbeck gelegenen Kinder-Krippe „Münster-Minis“ (Träger: Lebenshilfe Einbeck e.V.) betreut in zwei Gruppen 30 Kinder im Alter von sieben Monaten bis zum Eintritt in den Kindergarten.
In einem beschützenden, aber dennoch Freiraum belassenden Rahmen können die Kinder ihre Umwelt erforschen, dabei Bindungssicherheit und Stabilität erfahren und vielfältige Forschungs- und Lernangebote erleben.
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