Rahmenbedingungen
und Leistungen
Die Frühförderung richtet sich an Kinder vom Säuglingsalter bis zum Schuleintritt, einschließlich solcher, die einen Regelkindergarten besuchen oder zurückgestellt wurden. Verschiedene Ursachen können dazu führen, dass Kinder besondere Unterstützung benötigen, wie Entwicklungsverzögerungen, Frühgeburt, schwere Operationen, schwerwiegende Erkrankungen oder außergewöhnliche Familiensituationen.
Die Frühförderung erfolgt hauptsächlich mobil in der vertrauten Umgebung der Kinder, kann aber auch im Kindergarten oder in Kleingruppen stattfinden. Die Förderung basiert auf den individuellen Fähigkeiten und Aktivitäten der Kinder und zielt darauf ab, alle Entwicklungsbereiche zu fördern. Dabei werden die Gesamtsituation der Familie und deren soziale Bezüge berücksichtigt.
Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist integraler Bestandteil der Frühförderung. Die Fachkräfte bieten Beratung und praktische Unterstützung an, zeigen Möglichkeiten zur eigenständigen Förderung und Unterstützung der Kinder auf und helfen bei der Vermittlung von weiteren Untersuchungen und therapeutischen Maßnahmen. Die Eltern haben die Möglichkeit, die Schweigepflicht aufzuheben, um den Kontakt zu anderen Personen herzustellen.
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Wer erhält die Frühförderung?
Unser Förderangebot richtet sich an Kinder vom Säuglingsalter bis zum Schuleintritt.
Kinder, die einen Regelkindergarten besuchen oder von der Schule zurückgestellt sind und in den Schulkindergarten gehen, können zusätzlich Frühförderung erhalten.
Unterschiedlichste Ursachen können der Grund sein, warum Kinder eine besondere Förderung und Unterstützung benötigen:
Kinder können z.B. in ihrer Entwicklung gefährdet sein,
- weil bei ihnen eine Entwicklungsverzögerung auffällt oder vermutet wird
- weil sie zu früh geboren wurden
- weil eine schwere Operation erforderlich war
- weil sie an einer schwerwiegenden Erkrankung leiden
- weil sie in außergewöhnlichen Familiensituationen leben, z.B. hörende Kinder gehörloser Eltern
Kinder können in ihrer Entwicklung verzögert oder auffällig sein. Das heißt, die Entwicklung der Kinder verläuft in einem oder mehreren Entwicklungsbereichen für die Eltern und auch Fachleute erkennbar verspätet oder deutlich anders als bei altersgleichen Kindern.
Kinder können von Behinderung bedroht sein, weil ihre Verzögerungen oder Auffälligkeiten in einem oder mehreren Entwicklungsbereichen weitere Schwierigkeiten und Probleme in anderen Entwicklungsbereichen nach sich ziehen können.
Kinder können behindert sein, weil bei ihnen eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung vorliegt oder eine Sinnesschädigung festgestellt wurde.
Wie arbeitet die Frühförderung?
Wir arbeiten vorwiegend mobil, das heißt wir fördern die Kinder individuell in ihrer häuslich vertrauten Umgebung. Mit Bewilligung des Kostenträgers können wir die Kinder auch im Kindergarten fördern. Auch Kleingruppenförderung könnte unter bestimmten Voraussetzungen in unseren Förderräumen angeboten werden. Wir bauen spielerisch auf den vorhandenen Fähigkeiten der Kinder und den von ihnen ausgehenden Aktivitäten auf.
Unsere berufserfahrenen Fachkräfte fördern individuell alle Entwicklungsbereiche der Kinder und berücksichtigen dabei auch die Gesamtsituation der Familie und deren soziale Bezüge.
Die Frühförderung beinhaltet stets die Zusammenarbeit mit den Eltern.
Wir begleiten die Familien beratend bei der Entwicklung und den Problemen ihrer Kinder und bieten praktische Anleitung und Unterstützung.
Wir zeigen den Familien Möglichkeiten und Hilfen auf, um die Entwicklung ihres Kindes selbst zu fördern und zu unterstützen.
Eltern, die unsere Mobile Frühförderung für ihre Kinder in Anspruch nehmen, beraten wir und bieten ihnen unsere Mithilfe an, z.B. bei
- der Vermittlung weiterer fachärztlicher und psychologischer Untersuchungen
- eventuell zusätzlich erforderlichen therapeutischen Maßnahmen
- Umgang mit Institutionen und Behörden
- Hilfsmaßnahmen (wie z.B. Antragstellung zum Erhalt von Pflegegeld oder eines Behindertenausweises)
Nur mit der ausdrücklichen Entbindung von der Schweigepflicht dürfen wir Kontakt zu anderen Personen aufnehmen.
Über uns
Das Team und Finanzierung
Unser Team besteht aus erfahrenen heilpädagogischen Fachkräften, darunter Heilpädagoginnen und Heilpädagogen oder Heilerziehungspfleger*innen, Erzieher*innen mit langjähriger Erfahrung in der Förderung beeinträchtigter Kinder, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Diplom-Pädagoginnen und -Pädagogen. Alle Mitglieder unseres Teams verfügen über umfangreiche berufliche Erfahrungen und unterschiedliche Zusatzqualifikationen.
Die Mobile Frühförderung wird nach Antragstellung vom Landkreis Northeim finanziert, basierend auf den Bestimmungen der § 113 und § 79 SGB IX sowie der § 99 SGB IX und die § 1 bis § 3 der EHV-VO. Wir als Frühförderstelle sind berechtigt, heilpädagogische Leistungen für Kinder anzubieten, die noch nicht eingeschult sind. Diese Leistungen haben das Ziel, sicherzustellen, dass die Kinder erfolgreich am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Das heißt konkret, Frühförderung ist kostenfrei für die Eltern.